Individuelle Personalberatung

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Ort

vor Ort oder online

Dauer

individuell nach Absprache

Preis

individuell nach Vereinbarung

Personaler

Roy Mönster

Unternehmen stehen regelmäßig vor kleineren und großen personellen Situationen, die es zu meistern gilt. Insbesondere der aktive Einbezug der Belegschaft verspricht regelmäßig gute Ergebnisse. Dabei sind die Themen so individuell und unterschiedlich wie die Mitarbeitenden selbst.

Gerne begleiten wir Sie individuell bei Ihren Prozessen & Projekten. In der Vergangenheit konnten wir Unternehmen insbesondere bei folgenden Themen unterstützen:

  • Akzeptanz von Veränderungen durch die Belegschaft
  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit Betriebsräten
  • Aushandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Umsetzung rechtlicher Vorgaben wie Hinweisgeberportale, Zeiterfassungen, Datenschutzkonzepte
  • Umsetzung aktueller Trends wie flex. Arbeitszeitmodelle, Benefits, mobiles Arbeiten

Was bewegt Sie aktuell? Inwiefern können wir Sie bei Ihren Projekten unterstützen? Lassen Sie uns darüber sprechen.

Anfrage

Hier können Sie Ihre individuelle Beratungsanfrage stellen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der Anmeldung für Veranstaltungen der CONBUS Akademie werden die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von CONBUS e.K., Roy Mönster, anerkannt. CONBUS e.K., Roy Mönster, wird in den nachfolgenden Inhalten als "Wir" bezeichnet.
 
1. Anmeldung
Bei einer Anmeldung über unser Formular erfolgt die Bestätigung der technischen Übermittlung durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir bestätigen umgehend die verbindliche Anmeldung. Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilen wir dies dem Angemeldeten mit.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und CONBUS e.K., Roy Mönster, Meisenweg 4, 49584 Fürstenau, zustande.
 
2. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart werden oder die Veranstaltung kostenfrei ist, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser.
Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Förderung nach AFBG (BAföG) oder Arbeitgeber) zu erfolgen. Kosten für Lehrmittel sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der zuständigen Stelle (IHK) separat erhoben und sind nicht Bestandteil des Vertrages.
 
3. Änderung und Absage von Veranstaltungen
Wir haben das Recht, Veranstaltungen aus von uns nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen Ausfalls der vorgesehenen Dozent*innen oder aufgrund höherer Gewalt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer, gleich welcher Art, wegen Ausfalls oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
 
4. Haftung
Wir haften nicht für Schäden der Teilnehmenden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.
 
5. Ausschluss von der Teilnahme
Wir sind berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, Nichtbeachtung der Hausordnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses erfolgt keine finanzielle Erstattung durch uns.
 
6. Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
 
7. Nebenabreden, Unwirksamkeit
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
 
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Fürstenau. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Osnabrück.

Stand: Januar 2023

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