Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem praktischen. Beide werden vor der zuständigen Kammer abgelegt.

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem praktischen. Beide werden vor der zuständigen Kammer abgelegt.
AEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt in Deutschland, wer fachlich und persönlich dazu berechtigt ist, Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Wer selbst ausbilden möchte – als Unternehmer:in, Personalverantwortliche:r oder künftige Ausbildungsbeauftragte:r – muss neben der fachlichen Qualifikation auch eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Diesen Nachweis liefert die AEVO-Prüfung, umgangssprachlich Ausbilderschein oder AdA-Schein genannt (Ausbildung der Ausbilder).
