Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Beide werden vor der zuständigen Kammer abgelegt.

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Beide werden vor der zuständigen Kammer abgelegt.
AEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie regelt in Deutschland, wer fachlich und persönlich dazu berechtigt ist, Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Wer selbst ausbilden möchte – als Unternehmer:in, Personalverantwortliche:r oder künftige Ausbildungsbeauftragte:r – muss neben der fachlichen Qualifikation auch eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Genau diesen Nachweis liefert die AEVO-Prüfung, umgangssprachlich auch Ausbilderschein oder AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) genannt.
